Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts berät und vertritt unsere Kanzlei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im außergerichtlichen Bereich sowie in Prozessen vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. Den Arbeitnehmern bietet Sie Beratung und Vertretung in jeder Etappe ihrer Arbeitstätigkeit. Wir übernimmen für unsere Mandanten die Vertretung in Kündigungsschutzangelegenheiten sowie in Lohnzahlungs- und Entgeltfortzahlungsklagen. Unsere Mandanten bekommen rechtliche Unterstützung auch im Zusammenhang mit Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Ihre ausländischen Mitarbeiter.
Die Tätigkeit der Kanzlei im arbeitsrechtlichen Bereich erstreckt sich auf folgende Schwerpunkte:
- Abmahnung
- Arbeitsschutzrecht
- AGB-Klausel
- Arbeitsvertrag
- Arbeitnehmerüberlassung
- Aufhebungsvertrag
- Befristung von Arbeitsverträgen
- Berufsbildungsrecht
- Entgeltfortzahlung
- Kündigung
- Kündigungsschutz
- Lohnzahlung
- Mobbing
- Mutterschutz
- Nebenjob
- Prozessvertretung
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
- Teilzeitarbeit
- Urlaub
Vielen Arbeitnehmern ist die Angst vor Repressalien durch den Arbeitgeber ein großes Hindernis, um ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Es herrscht die Meinung vor, dass die Inanspruchnahme des Gerichts mehr Schaden als Nutzen bringen würde. Die Angst vor negativen Folgen führt dazu, dass Arbeitnehmer ihre Rechte seltener geltend machen, was wiederum dazu führen kann, dass Arbeitgeber häufiger gegen Arbeitnehmerrechte verstoßen. Die Arbeitnehmer dürfen sich nicht scheuen, ihre Rechte auf dem gerichtlichen Wege zu verteidigen. Die Statistik zeigt, dass es sich für Arbeitnehmer in der Mehrzahl der Fälle lohnt, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zwischen 80 % und 90 % aller Kündigungsschutzprozesse enden beispielsweise durch einen Vergleich. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 403.550 Klagen eingereicht, von denen 377.365 durch Arbeitnehmer erhoben wurden.