Kanzlei
Beziehungen zwischen Anwalt und Mandant

Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant

Die Beziehungen zwischen einem Anwalt und dem Mandanten sind mit den Patient-Arzt-Beziehungen vergleichbar. Denn der Anwalt ist nichts anderes als ein "Arzt“, der sich mit der Vorbeugung, Diagnose und der Therapie von rechtlichen „Krankheiten“ beschäftigt.

Der Vergleich zwischen der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant und der zwischen Arzt und Patient ist ein sehr anschaulicher Vergleich. Er unterstreicht die besondere Vertrauensbasis, die in beiden Beziehungen besteht und die Bedeutung einer umfassenden Beratung und Betreuung.

  • Vertrauen: Sowohl der Anwalt als auch der Arzt erhalten vertrauliche Informationen von ihren Klienten. Dieses Vertrauen ist die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
  • Fachwissen: Beide Berufsgruppen verfügen über spezielles Fachwissen, das der Laie in der Regel nicht besitzt. Der Mandant bzw. Patient ist auf dieses Wissen angewiesen, um die richtige Entscheidung zu treffen.
  • Beratung: Sowohl der Anwalt als auch der Arzt beraten ihre Klienten und helfen ihnen, die beste Lösung für ihre Probleme zu finden.

Außergerichtliche Therapie

Ähnlich wie ein Arzt versucht, eine Krankheit frühzeitig zu erkennen und durch Medikamente oder Verhaltensänderungen zu behandeln, versucht der Anwalt, einen Rechtsstreit durch außergerichtliche Mittel zu lösen. Das Ziel ist, das Problem frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und eine Lösung zu finden, bevor es zu einer Eskalation kommt. Das gelingt durch Verhandlungen, Mediation, Erstellung von Verträgen, Beratung u.a.

Gerichtliche Chirurgie

Wenn eine Krankheit nicht mehr konservativ behandelt werden kann, wird oft ein operativer Eingriff notwendig. Ähnlich wird im Recht ein Gerichtsverfahren als letzter Ausweg angesehen. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, muss oft ein Gericht entscheiden (Klageverfahren, Strafverteidigung, Beweisaufnahme, Rechtsmittel).