Rechtliche Folgen einer Scheinehe
Aufgrund der Wirtschaftskrisen der letzten Jahre nehmen die Migrationsströme von einem Land in ein anderes tendenziell zu. Man sucht nach Wegen zu Ländern mit starken Volkswirtschaften. Oftmals fliehen Menschen auf der Suche nach Zuflucht von einem Land in ein anderes. Auf dem eurasischen Kontinent steht Europa, namentlich Deutschland, bei Auswanderern hoch im Kurs. Die Diskussion um Migrationspolitik hat in den vergangenen Jahren zu einer stärkeren Regulierung der legalen Einwanderung geführt. Angesichts dieser Situation greifen immer mehr Menschen auf illegale Migrationswege zurück, wie beispielsweise die Scheinehe. Scheinehen sind für manche kriminelle Organisationen ein äußerst profitables Geschäft. Die Ehe, die eigentlich eine heilige Liebesgemeinschaft sein sollte, ist zu einem Werkzeug zur Erreichung selbstsüchtiger Ziele geworden.
Eine Scheinehe ist eine formal gültige Ehe, deren Zweck nicht die Gründung einer ehelichen Lebensgemeinschaft ist, sondern vielmehr darin besteht, einen rechtlichen Vorteil zu erlangen. Im Gegensatz zu einer echten Ehe besteht bei einer Scheinehe von Anfang an keine Absicht, ein gemeinsames Leben zu führen und die gegenseitigen Pflichten einer Ehe einzugehen.
Häufig wird eine Scheinehe eingegangen, um einem ausländischen Partner ein Aufenthaltsrecht in einem anderen Land zu verschaffen. In den meisten Fällen wird die Scheinehe gegen Entgelt geschlossen, dessen Empfänger in der Regel ein deutscher Staatsbürger ist.
Zivilrechtliche Folgen der Scheinehe
Die Scheinehe ist gem. § 1312 Abs. 2 Nr. 5 BGB anfechtbar. Die Annullierung der Ehe führt schneller als die Scheidung zum gewünschten Ziel, da kein Ablauf des Trennungsjahrs erforderlich ist. Den Aufhebungsantrag kann auch die Verwaltungsbehörde, z.b. Ausländerbehörde, stellen (§ 1316 Abs. 3 BGB). Eine Annullierung ist kein Scheidungsprozess, der viel Zeit in Anspruch nimmt und zahlreiche Formalitäten erfordert. Daher kann ein ausländischer Ehepartner sehr schnell seine Aufenthaltsberechtigung verlieren.
Eine Scheinehe kann auch dann vorliegen, wenn nur ein Ehegatte fiktive Absichten hegt und der andere Ehegatte nichts davon weiß. In diesem Fall ist die Scheinehe gem. § 1312 Abs. 2 Nr. 3 BGB binnen drei Jahren anfechtbar. Nach dieser Vorschrift kann die Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten. Daher empfiehlt es sich, bei der Eheschließung mit Ausländern wachsam und vorsichtig zu sein, um nicht getäuscht zu werden. Eine schnelle Heirat kann ein wunderschönes Erlebnis sein, erfordert aber auch eine reife und durchdachte Entscheidung. Wie meine Berufserfahrung zeigt, sind es in den meisten Fällen Männer, die getäuscht werden, da sie statistisch häufiger ausländische Frauen heiraten.
Strafrechtliche Folgen der Scheinehe
Im Ausländerrecht ist die Scheinehe ein wichtiger Begriff, da sie dazu genutzt werden kann, um Aufenthaltstitel zu erschleichen.
Die Scheinehe an sich ist nicht direkt strafbar. Vielmehr sind es die Handlungen, die im Zusammenhang mit einer Scheinehe stehen, die unter Strafe gestellt werden. § 95 AufenthG ist dabei eine zentrale Norm, die häufig im Zusammenhang mit Scheinehen zur Anwendung kommt. Wer gegenüber Behörden unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel zu erlangen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG). Hat ein Ehegatte Geld oder einen anderen Vorteil als Gegenleistung für die Eingehung der Ehe erhalten, wird er mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG). Bei jeder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wird eine neue Straftat begangen. Dies erhöht die Strafe erheblich.
Aufenthaltsrechtliche Folgen der Scheinehe
Wird eine Scheinehe festgestellt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben, insbesondere für den Partner, der die Aufenthaltserlaubnis erlangt hat. Der ausländische Ehegatte wird in der Regel ausgewiesen. Gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 a) AufenthG kommt eine Ausweisung in Betracht, wenn der Ausländer in einem Verwaltungsverfahren, das von Behörden eines Schengen-Staates durchgeführt wurde, im In- oder Ausland falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums gemacht hat. Mit der Bekanntgabe des Ausweisungsbescheids erlischt seine Aufenthaltserlaubnis (§ 51 Abs. 1 Nr. 5 AufenthG). Darüber hinaus erhält er ein langfristiges Einreiseverbot für die gesamte Europäische Union (§ 11 AufenthG).
Wie werden Scheinehen aufgedeckt?
Wenn jemand eine Straftat begeht, hofft er, dass niemand davon erfährt. Tatsächlich ist die auch die Hoffnung, eine Straftat wie eine Scheinehe unbemerkt zu lassen, ein häufiger Antrieb für solche Handlungen. Die Schein-Ehepartner gehen davon aus, dass sie durch geschickte Planung und Täuschung die Behörden austricksen können.
Die Aufdeckung von Scheinehen ist ein komplexes Thema und erfordert oft umfangreiche Ermittlungen. Behörden haben verschiedene Wege, um Hinweise auf eine solche Ehe zu erhalten.
Verwandte oder Bekannte können Hinweise geben, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Ehe nur der Schein ist. Auch Nachbarn können durch Beobachtungen auf eine Scheinehe aufmerksam werden. Ex-Partner können relevante Informationen liefern, wenn sie von einer früheren Scheinehe wissen. Es ist fast unmöglich, eine Scheinehe vor neugierigen Blicken zu verbergen. In manchen Fällen werden Schein-Ehepartner zu Erpressungsobjekten von Bekannten.
Darüber hinaus können Schein-Ehepartner eine echte Liebe zu einer anderen Person haben, was die Aufdeckung der Scheinehe erheblich beschleunigt. Schließlich ist diese Person ein Zeuge. Er hat, anders als Ehegatten oder nahe Verwandte, kein Aussageverweigerungsrecht. Das bedeutet, dass er verpflichtet ist, auf der Polizeiwache zu erscheinen und als Zeuge auszusagen. Sollte er eine falsche Aussage machen, wird er selbst mit einem Strafverfahren konfrontiert.
Bei Verdacht auf Scheinehe können Ermittler die beteiligten Personen beobachten, um Hinweise auf eine nicht bestehende eheliche Gemeinschaft zu sammeln. Bei konkretem Verdacht können Wohnungen oder Geschäftsräume durchsucht werden, um Beweise zu sichern.